Archiv der Kategorie: § 50 FamGKG

OLG Stuttgart: auch die nicht ausgeglichenen Anrechte bestimmen den Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs

Fünf Anrechte auf Altersversorgung hatten die Parteien. Und drei davon wurden im Scheidungsverfahren nach § 18 II VersAusglG nicht ausgeglichen. Trotzdem hat das OLG Stuttgart beim der Bestimmung des Gegenstandswerts nach § 50 FamGKG alle Fünfe mitgezählt.Das Amtsgericht Heidenheim hatte … Weiterlesen

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OLG Stuttgart zum Verfahrenswert beim Versorgungsausgleich

Der Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs wird nach § 50 Abs. 1 FamGKG ermittelt. Der so ermittelte Wert kann nach Abs. 3 der Vorschrift herab-oder heraufgesetzt werden, wenn er nach den Umständen des Einzelfalles unbillig erscheint. Diese Regeln hat das OLG Stuttgart  … Weiterlesen

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